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Die besondere Form des Immobilienverkaufs mit lebenslangem Wohnrecht und Nießbrauch

Da Geld auch im Alter eine Rolle spielt

Mit den eigenen 4 Wänden haben Rentner fürs Alter vorgesorgt. Doch das Haus oder die Wohnung können mehr, als nur mietfreies Wohnen zu garantieren.

Beim Verkauf der Immobilie müssen Rentner mindestens 70 Jahre alt sein. Sie können Ihre eigenen 4 Wände verkaufen und gleichzeitig mit einem Nießbrauch oder einem Wohnrecht sicherstellen, dass Sie darin wohnen bleiben können. Ein Nießbrauchrecht geht weiter als ein Wohnrecht. Es gibt Ihnen nicht nur das Recht, die Immobilie zu bewohnen, sondern auch, sie weiterzuvermieten. Das Angebot richtet sich sowohl an Einzelpersonen als auch an Paare. Beide genießen den Vorteil eines lebenslangen Wohnungsrechts. Dadurch ist der länger lebende Partner ebenfalls bis zum Lebensende abgesichert.

Die Zahlungen der Immobilienrente können Sie flexibel unter einer Einmalzahlung, einer Zeitrente mit unterschiedlich langer Laufzeit und einer Kombination von beidem wählen. Mit der Deutsche Leibrenten als Käufer können Sie individuelle Regelungen vereinbaren.

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