Wie viel ist meine Immobilie wert?
Marktwertermittlung dient als Verhandlungsbasis Ihrer Immobilie und ist für Sie kostenfrei
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Verkehrswertgutachten
Marktwert (§194 BauGB) – Marktwert lastenfrei – Beleihungswert (§16 PfandBG) (Kostenpflichtig nach Angebot) umfasst etwa 30 Seiten.
Es beinhaltet eine genaue Beschreibung der Immobilie samt Erläuterungen zum kalkulierten Gesamtwert, Wirtschaftskraft der Region, die demografische Entwicklung, die Kaufkraft der Bevölkerung und der Zustand des Arbeitsmarktes. Somit kann ganz gezielt, ein höherer Verkaufspreis nachweislich begründet und erreicht werden!

Der Verkehrswert ist der Preis, der zum Zeitpunkt des Angebots ein interessierter Käufer bereit ist zu bezahlen. Für die Ermittlung des Verkehrswertes sind verschiedene Wertermittlungsverfahren gebräuchlich. Ich werde Ihre Immobilie auf Wunsch nach mindestens zwei der gebräuchlichen Wertermittlungsverfahren vornehmen und daraus den Verkehrswert ableiten.
Vergleichswertverfahren bei Grundstücken, Eigentumswohnungen
Sachwertverfahren bei Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser
Ertragswertverfahren bei Mehrfamilienhäuser, Geschäftsgrundstücke, Geschäftshäuser
Beleihungswertermittlung (§ 16 PfandBG) Während der Verkehrswert den aktuellen erzielbaren Preis bestimmt, reflektiert der im Rahmen einer Sicherheitsbewertung ermittelte Beleihungswert den Wert des Objektes aus Sicht eines Kreditinstituts.
Hedonische Immobilienbewertung
Das Objekt wird nach seinen inneren und äußeren Werten beurteilt und bewertet, die seit der Euroeinführung auch in Deutschland vermehrt angewandt wird. Dabei wird versucht, auch die Qualitätssteigerung von Objekten rechnerisch zu berücksichtigen. Das Statistische Bundesamt berücksichtigt schon immer qualitative Veränderungen des Preisniveaus. Das Ziel ist immer die Qualitätsunterschiede hervorzurufen.